BAföG Rückzahlungsrechner – schnell & einfach Ihre Rückzahlung berechnen
Wer während des Studiums BAföG erhalten hat, muss in der Regel den Darlehensanteil nach dem Ende der Förderung zurückzahlen. Dabei gelten feste Regeln: eine monatliche Mindestrate von 130 €, eine vierteljährliche Zahlung von 390 €, sowie eine gesetzliche Rückzahlungsobergrenze (Deckel) von 10.000 € bzw. 77 Raten à 130 € bei Erstförderung ab August 2019.
Viele Studierende fragen sich:
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Wie hoch ist mein Rückzahlungsbetrag tatsächlich?
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Wie lange werde ich zahlen müssen?
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Lohnt sich eine vorzeitige Ablösung mit Nachlass?
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Bin ich aufgrund meines Einkommens eventuell freigestellt?
Mit diesem kostenlosen BAföG Rückzahlungsrechner erhalten Sie in wenigen Sekunden eine realistische Einschätzung. Geben Sie einfach den erhaltenen Darlehensanteil, Ihre gewünschte Rückzahlungsrate und – optional – Ihr Nettoeinkommen sowie die Zahl der Kinder ein. Der Rechner zeigt Ihnen:
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die effektive Rückzahlungssumme unter Berücksichtigung des gesetzlichen Deckels,
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die Anzahl der benötigten Raten und die voraussichtliche Laufzeit,
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die Option einer vorzeitigen Ablösung mit geschätztem Nachlass,
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sowie die Möglichkeit einer Freistellung, wenn Ihr Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt.
So wissen Sie genau, welche finanziellen Belastungen auf Sie zukommen – und können besser planen, ob eine Ablösung oder Freistellung sinnvoll ist.
BAföG Rückzahlungsrechner
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt Studierende, Schüler:innen und Auszubildende während ihrer Ausbildung finanziell. Doch viele vergessen: Der BAföG-Zuschuss besteht immer aus einem Zuschuss-Teil (geschenktes Geld) und einem Darlehens-Teil (zurückzuzahlen). Nach Studienende kommt deshalb die Rückzahlungspflicht.
Mit unserem BAföG Rückzahlungsrechner können Sie schnell herausfinden, wie hoch Ihre effektive Rückzahlung ist, wie lange die Tilgung dauert und ob sich eine vorzeitige Ablösung mit Nachlass lohnt.
Wie funktioniert die BAföG-Rückzahlung?
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Beginn: In der Regel 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (FHD).
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Rate: Gesetzlich festgelegt auf mindestens 130 € pro Monat, üblich sind 390 € pro Quartal (BVA-Vorgabe).
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Dauer: Rückzahlung erfolgt in Raten, maximal über einen Zeitraum von 20 Jahren.
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Deckel: Maximal zurückzuzahlen sind 10.000 € (bei Erstförderung vor 08/2019) oder 77 Monatsraten à 130 € = 10.010 € (ab Erstförderung 08/2019).
Das bedeutet: Auch wenn Ihr Darlehensanteil eigentlich z. B. 15.000 € beträgt, werden Sie niemals mehr als den gesetzlichen Höchstbetrag zurückzahlen.
Der gesetzliche Rückzahlungsdeckel
Der Rückzahlungsdeckel ist einer der größten Vorteile des BAföG-Darlehens.
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Für alle, die vor August 2019 BAföG bekommen haben: Maximal 10.000 € Rückzahlung.
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Für alle, die ab August 2019 erstmalig BAföG erhalten haben: Maximal 77 Raten zu je 130 €, also 10.010 €.
Damit ist die Rückzahlung planbar und fair begrenzt – im Gegensatz zu normalen Bankdarlehen.
Vorzeitige Ablösung mit Nachlass
Wer den Restbetrag in einer Summe zurückzahlt, erhält vom Bundesverwaltungsamt (BVA) oft einen Nachlass.
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Beispiel: Bei einer Restschuld von 10.000 € kann der Nachlass bei rund 20 % liegen → man zahlt nur ca. 8.000 €.
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Je höher der offene Betrag und je früher man ablöst, desto größer ist der mögliche Nachlass.
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Den genauen Nachlassbetrag teilt das BVA im Rückzahlungsbescheid mit.
💡 Tipp: Unser Rechner gibt Ihnen eine Näheinschätzung auf Basis typischer BVA-Nachlasstabellen.
Freistellung bei geringem Einkommen
Nicht jeder kann sich die regulären Raten leisten. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit der Freistellung von der Rückzahlungspflicht.
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Wenn Ihr Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt, können Sie einen Antrag stellen.
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Der Freibetrag beträgt aktuell ca. 1.650 € netto/Monat für Alleinstehende.
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Für jedes Kind kommen weitere Freibeträge hinzu (ca. 520 €/Monat).
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Solange Sie freigestellt sind, müssen Sie keine Zahlungen leisten – die Zeit wird aber nicht auf die 20-Jahres-Frist angerechnet.
Tilgungsplan und Laufzeit
Ein wichtiger Faktor ist die Dauer:
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Rückzahlungen erfolgen vierteljährlich (390 € pro Quartal).
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Die Zahl der Raten hängt von der Höhe Ihres Darlehens ab, begrenzt durch den Deckel.
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Maximal 20 Jahre: Danach werden Restschulden erlassen.
Beispiel:
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Darlehensschuld: 8.000 €
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Quartalsrate: 390 €
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Anzahl Raten: ca. 21 (≈ 5,5 Jahre)
Vorteile des BAföG-Darlehens im Vergleich zu normalen Krediten
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Zinsfrei – Sie zahlen nur den Darlehensbetrag, keine Zinsen.
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Deckelung – Rückzahlung maximal 10.000 €.
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Nachlass bei Ablösung – Sparpotenzial von mehreren Tausend Euro.
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Freistellung möglich – Einkommensabhängig.
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Lange Fristen – Beginn erst 5 Jahre nach FHD, maximale Dauer 20 Jahre.
Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Standardrückzahlung
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BAföG-Darlehensanteil: 12.500 €
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Erstförderung: 2018 → Deckel: 10.000 €
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Rückzahlung: 390 €/Quartal → Laufzeit ca. 26 Raten (= 6,5 Jahre)
Beispiel 2: Vorzeitige Ablösung
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Restschuld: 10.000 €
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Sofortige Ablösung → Nachlass ~20 %
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Zahlung nur ca. 8.000 €
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Ersparnis: ca. 2.000 €
Beispiel 3: Freistellung
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Alleinstehend, Einkommen 1.400 € netto → unter Freibetrag
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Ergebnis: Freistellung, vorerst keine Rückzahlungspflicht.
Häufige Fehler & Missverständnisse
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❌ „Man muss den gesamten BAföG-Betrag zurückzahlen.“ – Falsch, nur den Darlehensanteil.
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❌ „Es fallen Zinsen an.“ – Falsch, BAföG-Darlehen sind zinsfrei.
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❌ „Freistellung verlängert die Rückzahlungsfrist nicht.“ – Doch, die 20-Jahres-Frist läuft weiter.
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❌ „Der Nachlass gilt automatisch.“ – Nein, er muss beantragt werden.
FAQ
Q1: Wann beginnt die BAföG-Rückzahlung?
5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (FHD), unabhängig vom tatsächlichen Studienende.
Q2: Muss ich sofort 390 € im Quartal zahlen?
Ja, das ist der Standardbetrag. Auf Antrag kann auch monatlich gezahlt werden.
Q3: Gilt der 10.000 € Deckel für alle?
Nein. Erstförderung vor 08/2019 = 10.000 €. Erstförderung ab 08/2019 = 77×130 € (10.010 €).
Q4: Wie beantrage ich eine Freistellung?
Beim Bundesverwaltungsamt (BVA) mit Einkommensnachweisen.
Q5: Kann ich durch Ablösung Geld sparen?
Ja, Nachlässe von 10–30 % sind möglich, je nach Höhe der Restschuld.
Q6: Gibt es eine maximale Rückzahlungsdauer?
Ja, spätestens nach 20 Jahren erlischt die Rückzahlungspflicht.
Q7: Kann ich auch mehr als 390 € im Quartal zahlen?
Ja, Sondertilgungen sind jederzeit möglich.
Q8: Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Das BVA erhebt Mahngebühren, und Zahlungsrückstände können an die Vollstreckung übergeben werden.
Die Rückzahlung des BAföG ist im Vergleich zu Bankkrediten äußerst fair geregelt:
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zinsfrei,
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mit Deckelung,
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mit Nachlassmöglichkeiten,
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und mit Freistellung für Geringverdiener.
Mit unserem BAföG Rückzahlungsrechner können Sie Ihre persönliche Situation simulieren, den besten Rückzahlungsweg planen und möglicherweise mehrere Tausend Euro sparen.
👉 Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob sich eine vorzeitige Ablösung lohnt – besonders dann, wenn Sie gerade über Ersparnisse oder Sonderzahlungen verfügen.
Die in diesem Beitrag verwendeten Bilder stammen entweder aus KI-generierter Quelle oder von lizenzfreien Plattformen wie Pixabay oder Pexels.
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